Pflicht: Jede Gruppe muss eine volljährige, anwesende verantwortliche Person benennen. Diese Person unterliegt einem absoluten Alkoholverbot.
✔️ Handwägen müssen ausreichend gesichert sein.
✔️ Die B26 darf nur auf Anordnung der Feuerwehr befahren werden.
✔️ Zerbrechliche oder schwere Gegenstände (z. B. Glasflaschen) dürfen nicht an Zuschauer abgegeben werden.
✔️ Ausschank nur in Pappbechern.
❌ Kein Alkohol an Minderjährige oder Jugendliche unter 16 Jahren.
✔️ Likör / Schnaps nur aus Plastikbechern oder Kunststoff-„Klopferli“.
Mit der Einhaltung dieser Regelungen helft ihr, dass es in Zukunft nicht noch mehr Auflagen gibt. Vielen Dank! 😊